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Reisebedingungen
REISE - UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von Natur- und Erlebnisreisen GmbH & Co. KG - Stand 01.10.2021 Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart,...
REISE - UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 10.3 SCHÖNER TAUCHEN weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass SCHÖNER TAUCHEN nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte SCHÖNER TAUCHEN freiwillig daran teilnehmen, wird SCHÖNER TAUCHEN die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren. 11. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften 11.1 SCHÖNER TAUCHEN unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. 11.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn SCHÖNER TAUCHEN nicht, nicht ausreichend oder falsch informiert hat. 11.3 SCHÖNER TAUCHEN haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende SCHÖNER TAUCHEN mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass SCHÖNER TAUCHEN eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 12. Besonderheit bei Tauchreisen bzw. Tauchkursen Der Reisende erklärt mit seiner Buchung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen die Teilnahme an der angebotenen und gebuchten Reise und gegen die Beteiligung an den ausgeschriebenen Sport- und Tauchkursen und sonstigen Programmen bestehen. SCHÖNER TAUCHEN empfiehlt ausdrücklich, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchprogramme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben. Reisende, die ein Tauchpaket buchen, versichern mit ihrer Buchung, dass sie über die entsprechende Taucherfahrung gemäß Ausschreibung verfügen. Bei Unklarheiten hat der Reisende SCHÖNER TAUCHEN umgehend zu kontaktieren. 13. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet SCHÖNER TAUCHEN, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist SCHÖNER TAUCHEN verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald SCHÖNER TAUCHEN weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss SCHÖNER TAUCHEN den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss SCHÖNER TAUCHEN den Reisenden über den Wechsel informieren. SCHÖNER TAUCHEN muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. „Black List“) kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de 14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und SCHÖNER TAUCHEN findet deutsches Recht Anwendung. 14.2 Der Reisende kann SCHÖNER TAUCHEN nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von SCHÖNER TAUCHEN gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von SCHÖNER TAUCHEN vereinbart, sofern diese ARB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur Abwicklung von Geschäftsreisen für das Unternehmen des Reisenden anwendbar sind. Gleiches gilt für Reisende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 14.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und SCHÖNER TAUCHEN anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt, oder b) wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind, als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. Stand: 01.10.2021 / ©JD Reiseveranstalter: Natur- und Erlebnisreisen GmbH & Co. KG Hastedter Heerstr. 211 D-28207 Bremen Tel.: +49 (0)421 450010 Email: info@schoener-tauchen.de Geschäftsführer: Uwe Nehls Datenschutzhinweis: Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von Natur- und Erlebnisreisen GmbH & Co. KG und deren Leistungsträgern (Beförderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und gesundheitspolizeilicher Vorschriften) genutzt und im weltweit genutzten Reservierungssystem (GDS) AMADEUS/SABRE verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Aufgrund eines US-Bundesgesetzes zur Terroristenfahndung sind die Fluggesellschaften gezwungen, die Flug- und Reservierungsangaben jedes Passagiers vor der Einreise in die USA der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) mitzuteilen. Ohne diese Datenübermittlung ist eine Einreise in die USA nicht möglich – dies betrifft auch Zwischenlandungen sowie Umsteigeflüge. Auch bei Flügen in andere Staaten, die lediglich den Luftraum der USA tangieren, müssen diese Daten ebenfalls zwingend übermittelt werden. Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Reisenden sind auf www.schoener-tauchen.de/datenschutzhinweise/ hinterlegt, können unter den Kontaktdaten von Natur- und Erlebnisreisen GmbH & Co. KG angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (Reiseanfrage / Reisebuchung) zur Verfügung gestellt. Fernabsatzverträge: Natur- und Erlebnisreisen GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen Natur- und Erlebnisreisen GmbH & Co. KG und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden. Reiseversicherungen: Natur- und Erlebnisreisen GmbH & Co. KG empfiehlt generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und einer Auslands-Reise-Krankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
(Stand 01.07.2012)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Natur- & Erlebnisreisen GmbH & Co. KG, Hastedter Heerstraße 211, 28207 Bremen (nachfolgend SCHÖNER TAUCHEN abgekürzt) wird teils als Reiseveranstalter, teils als Reisevermittler tätig. Ob für die von Ihnen gebuchte Reise die nachstehenden Veranstaltungsbedingungen (A) und / oder die Vermittlungsbedingungen (B) gelten, entnehmen Sie bitte der Erklärung in Ihrer Reisebestätigung. Neben den vorrangigen Erklärungen in der Reisebestätigung sind die nachfolgenden Bestimmungen Grundlage des zwischen uns getroffenen Vertrages:1) Anmeldung / Buchungsbestätigung: Ihre Reiseanmeldung ist bindendes Angebot an SCHÖNER TAUCHEN zum Abschluss eines Reisevertrages. Dieser kommt mit der Buchungsbestätigung durch SCHÖNER TAUCHEN zustande, die in angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen erklärt sein muss. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für beide verbindlich, wenn auf die Änderung in der Buchungsbestätigung hingewiesen wurde und Sie nicht innerhalb von 10 Tagen widersprechen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer in deren Namen.
Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen "Sicherungsschein" der R + V Versicherung zur Absicherung Ihrer Zahlungen. Innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ist die Anzahlung in Höhe von EURO 100,- pro Person zu leisten. Bei Tauchkreuzfahrten und einigen anderen Reisen kann diese höher sein. Der Restbetrag ist spätestens einen Monat vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Die Reiseunterlagen werden schnellstmöglich nach Zahlung des vollständigen Reisepreises ausgehändigt. Sofern in der Ausschreibung oder Bestätigung einer Reise auf besondere Zahlungsbedingungen hingewiesen wird, haben diese Gültigkeit. Für eventuelle Mehrkosten oder Probleme, die sich aus verspäteten Zahlungen ergeben haftet der Reisende.
SCHÖNER TAUCHEN haftet nicht für sorgfältige und mängelfreie Erbringung der vermittelten Reiseleistungen des Veranstalters. Für den Rücktritt, die Stornierung oder für Umbuchungen durch den Kunden vor Reisebeginn gelten die jeweiligen Bestimmungen des Veranstalters, die bei SCHÖNER TAUCHEN eingesehen werden können. SCHÖNER TAUCHEN wird sich jedoch im Falle des Rücktritts oder bei Mängeln der Reise beim jeweiligen Reiseveranstalter um die Erstattung des Reisepreises, gegebenenfalls anteilig, bemühen.
Auch bei vermittelten Leistungen ist der Kunde verpflichtet, die oben bei den Veranstaltungsbedingungen genannten Zahlungsfristen einzuhalten, soweit nicht ein Veranstalter hiervon abweichende Zahlungsfristen verlangt und SCHÖNER TAUCHEN dies insoweit mit der Reisebestätigung erklärt hat. SCHÖNER TAUCHEN ist berechtigt, im Falle verspäteter Zahlung namens des Veranstalters vom Vertrag zurückzutreten.
Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Kündigung wird mit Zugang bei SCHÖNER TAUCHEN wirksam. Dem Kunden wird empfohlen, diese Erklärung schriftlich abzugeben. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. In diesen Fällen verlangt SCHÖNER TAUCHEN anstelle des Reisepreises eine angemessene Entschädigung, die entsprechend Paragraph 651 i III BGB wie folgt pauschaliert ist:
Landarrangement mit oder ohne Flug:
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
ab 30. Tag bis 26. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 25. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
ab 14. Tag bis 3. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
Kreuzfahrten, Bootscharter und extra ausgearbeitete Reisen: Bis 56. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, danach 80%.
Sofern in der Ausschreibung oder Bestätigung einer Reise auf besondere Stornobedingungen hingewiesen wird haben diese Gültigkeit. SCHÖNER TAUCHEN behält sich im Einzelfall eine konkrete höhere Schadensberechnung vor. Hier nicht besonders aufgeführte Reisen oder Reisearten werden gegebenenfalls nach vergleichbaren Grundsätzen pauschaliert. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, daß SCHÖNER TAUCHEN keine oder erheblich geringere Aufwendungen aus dem Rücktritt entstanden sind.
Nach Antritt der Reise kann der Kunde nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen vom Reisevertrag zurücktreten, für die Folgen wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Tritt der Kunde aus anderen Gründen zurück oder nimmt einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so behält SCHÖNER TAUCHEN den Anspruch auf den Reisepreis. SCHÖNER TAUCHEN wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der dort ersparten Aufwendungen bemühen. Dies gilt nicht, wenn die Leistungen unerheblich sind oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. SCHÖNER TAUCHEN darf 20% des von den Leistungsträgern vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einbehalten.
SCHÖNER TAUCHEN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. SCHÖNER TAUCHEN ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, daß sie die zugesicherten Eigenschaften hat.
8) Beschränkung der Haftung:
Für sämtliche vertragliche Schadensersatzansprüche der Reisekunden, sofern es nicht Körperschäden sind, haftet SCHÖNER TAUCHEN gegenüber dem Kunden beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Kunden durch SCHÖNER TAUCHEN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder soweit SCHÖNER TAUCHEN für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Auf die Haftungsbeschränkungen, insbesondere des Warschauer Luftverkehrsabkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens sowie der IATA Regelungen, nach Paragraph 21 Luftverkehrsgesetz gesetzlich zwingend, wird der Kunde hingewiesen.
Für den Fall eventuell auftretender Leistungsstörungen weisen wir den Reisenden auf die gesetzlich bestehende Mitwirkungs- bzw. Schadensminderungspflicht hin. Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhält, hat er SCHÖNER TAUCHEN umgehend zu benachrichtigen. Der Kunde ist insbesondere gehalten, seine Beanstandungen umgehend der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben, die beauftragt ist, für Abhilfe zu sorgen. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so sind die Beanstandungen jeweils umgehend dem Leistungsträger und/oder SCHÖNER TAUCHEN mitzuteilen. Eine berechtigte Kündigung liegt erst vor, sofern nach angemessener Frist eine Abhilfe nicht möglich ist oder verweigert wird oder durch ein besonderes Interesse des Reisenden eine sofortige Selbsthilfe gerechtfertigt ist. 10) Ausschluß von Ansprüchen:
Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber SCHÖNER TAUCHEN geltend zu machen.
Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Reisende selber verantwortlich. SCHÖNER TAUCHEN weist auf Pass-, Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten für deutsche Staatsbürger in dem von ihr herausgegebenen Prospekt oder durch Unterrichtung bei Buchungsabschluss hin. Entstehen infolge fehlender persönlicher Vorraussetzungen (z.B. keine Beschaffung eines erforderlichen Visums) für die Reise Schwierigkeiten, so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder nur einzelne Leistungen in Anspruch nehmen. Es gelten dann hingegen die Rücktritts- und Stornierungsbedingungen unter Ziffer 5.
12) Empfehlung:
SCHÖNER TAUCHEN empfiehlt seinen Kunden den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reiserücktrittskostenversicherung.
13) Gesundheit, Sport- und Tauchkurse:
Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen Teilnahme an der Reise und gegen die Beteiligung an Sport- und Tauchkursen und sonstigen Programmen bestehen. Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Während der Tauchprogramme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben. Teilnehmer, die ein Tauchpaket buchen, versichern mit ihrer Anmeldung, dass sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen.
Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters, bzw. das Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadenersatz und Kündigung) verjähren in Folge der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 mS.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes ab folgenden Tag. Dies gilt nicht für Ansprüche, die dem Reisenden infolge einer Verletzung seines Lebens, seines Körpers oder seiner Gesundheit entstehen und auch nicht für solche Ansprüche des Reisenden, die sich aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SCHÖNER TAUCHEN oder aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder Leistungsträgers von SCHÖNER TAUCHEN ergeben. Fällt der letzte Tag auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
15) Gerichtsstand:
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist bei Aktivklagen des Reiseveranstalters der Ort des Firmensitzes von Natur- & Erlebnisreisen GmbH & Co. KG/ SCHÖNER TAUCHEN, Bremen.
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern in Prospekten/Angeboten bleibt vorbehalten, soweit diese nicht bereits Vertragsbestandteil geworden sind. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zufolge. Nebenabreden, auch die Änderung dieser Klausel, bedürfen der Bestätigung durch Natur- & Erlebnisreisen GmbH & Co. KG / SCHÖNER TAUCHEN.
1)
Soweit SCHÖNER TAUCHEN Vermittlungsleistungen erbringt, handelt sie grundsätzlich im Auftrag des jeweiligen Veranstalters / der Fluglinie, auch wenn die Rechnungsstellung in eigenem Namen erfolgt. Für den Reiseveranstalter / die Fluglinie vereinnahmte Gelder können daher grundsätzlich nur mit Zustimmung des Veranstalters zurückbezahlt werden.
2)
Zusätzlich beauftragt auch der Kunde und verpflichtet sich SCHÖNER TAUCHEN, die Buchung mit marktüblicher Sorgfalt vorzunehmen. Im Hinblick auf die arbeitsintensive Tätigkeit von SCHÖNER TAUCHEN gilt in Fällen des Rücktritts durch den Reisekunden:
a) Wird die Reiseanmeldung des Kunden durch SCHÖNER TAUCHEN nicht bestätigt, werden möglicherweise zwischenzeitlich geleistete Anzahlungsbeträge nach Überprüfung durch die Buchhaltung bargeldlos zurückerstattet.
b) Tritt der Reisekunde vor der Reisebestätigung von seiner Anmeldung zurück, wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EURO 50,- pro Person sowie weitere nachgewiesene Telefon-, Telefax- oder sonstige Spesen gesondert erhoben. Weiter erstattet der Kunde eventuell von Reiseveranstaltern aufgrund ordnungsgemäß erfolgter Einbuchungen (vor Reisebestätigung) berechnete Gebühren.
c) Tritt der Kunde vom Reisevertrag vor Reisebeginn zurück, werden durch SCHÖNER TAUCHEN die pauschalierten Stornobedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters / der Fluglinie erhoben. Zusätzlich erhält SCHÖNER TAUCHEN als Buchungs- und Stornogebühr die volle Vermittlungsprovision, die SCHÖNER TAUCHEN im Falle der Durchführung der Reise vom Veranstalter erhalten hätte, bei Flugbuchungen wird neben den Stornokosten der Fluglinie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EURO 100,- pro Person berechnet. Weiter werden auch hier angefallene Telefon- oder Telefaxgebühren für die Stornierung gegebenenfalls gesondert berechnet.
d) Werden durch Fluglinie / Veranstalter in gesetzlich zulässiger Weise zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt Preiserhöhungen vorgenommen, so ist der Kunde zur erhöhten Zahlung an SCHÖNER TAUCHEN verpflichtet. Übersteigen solche Erhöhungen 5%, kann der Kunde ohne Zahlung eines Entgeltes innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der Erhöhung vom Vertrag zurücktreten.
3)
SCHÖNER TAUCHEN haftet nicht für sorgfältige und mängelfreie Erbringung der vermittelten Reiseleistungen des Veranstalters. Für den Rücktritt, die Stornierung oder für Umbuchungen durch den Kunden vor Reisebeginn gelten die jeweiligen Bestimmungen des Veranstalters, die bei SCHÖNER TAUCHEN eingesehen werden können. SCHÖNER TAUCHEN wird sich jedoch im Falle des Rücktritts oder bei Mängeln der Reise beim jeweiligen Reiseveranstalter um die Erstattung des Reisepreises, gegebenenfalls anteilig, bemühen.
4)
Soweit ein Reisekunde auch im Namen anderer Personen bucht, haftet er neben den anderen für Reisepreis und Rücktrittsgebühren, soweit in der Reiseanmeldung hierauf gesondert und ausdrücklich verwiesen wurde.
Einbuchungen durch dritte Reisebüros, insbesondere bei Buchungen von Landprogrammen ohne interkontinentalen Flug, sind grundsätzlich, soweit sich nicht SCHÖNER TAUCHEN in der Reisebestätigung ausdrücklich als Veranstalter bezeichnet, Vermittlungsleistungen für diese. SCHÖNER TAUCHEN vermittelt in diesem Falle Verträge zwischen dem einbuchenden Reisebüro als Veranstalter und den Leistungsträgern. Das einbuchende Reisebüro verpflichtet sich, die bei SCHÖNER TAUCHEN eingebuchten Leistungen im eigenen Namen an seine Kunden weiterzuverkaufen und stellt SCHÖNER TAUCHEN von allen Ansprüchen seiner Kunden, soweit sie auf Reiseveranstaltungsrecht gestützt werden, frei.
6)
Ticketrückgabe oder Erstattungen sowie Umbuchungen oder Umschreibungen auf andere Fluglinien sind nur bei SCHÖNER TAUCHEN zulässig. Der Kunde haftet für jeden bei SCHÖNER TAUCHEN aus anderer Handhabung eintretenden Schaden.
7)
Nebenabreden, auch die Änderung dieser Klausel, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung. Sollte eine der Vertragsklauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarungen als Ganzes unberührt. Statt der unwirksamen Klausel gilt dann als vereinbart, was wirtschaftlich der Klausel wirksam am nächsten kommt. Gerichtsstand und Erfüllungsort, soweit gesetzlich zulässig und jedenfalls für Einbuchungen der Reisebüros, ist Bremen.
1) Flüge werden von SCHÖNER TAUCHEN nur vermittelt, diesbezüglich ist SCHÖNER TAUCHEN kein Reiseveranstalter.
2) Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder von Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens und des Warschauer Abkommens.
3) Entsprechend EU Recht (Verordnung Nr. 2111/2005, des europäischen Parlaments und des Rates v. 14.12.05) ist SCHÖNER TAUCHEN verpflichtet die Fluggäste über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. SCHÖNER TAUCHEN wird den Kunden bereits bei Buchung mitteilen, welches Luftfahrtunternehmen den Flug durchführt. Steht dieses zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, oder wechselt es, wird SCHÖNER TAUCHEN die Kunden unverzüglich benachrichtigen, sobald SCHÖNER TAUCHEN diese Informationen hat, spätestens beim Boarding. Die so genannte „Blacklist“ der Luftfahrtunternehmen ist auf der Internetseite von SCHÖNER TAUCHEN als Anhang zu den Reisebedingungen abrufbar, bzw. in den Geschäftsräumen von SCHÖNER TAUCHEN einsehbar.
Blacklist ansehen: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
Ihre Anfrage wird direkt diesem Reiseangebot zugeordnet und persönlich beantwortet.